Meine Leistungen - Übersicht

Erfahren Sie alles über mein Angebot zum Schutz Ihrer Daten und die Ihrer Kunden.
Hier beschreibe ich Ihnen die wichtigsten Aufgaben und Leistungen, die ich als externer Datenschutzbeauftragter (DSB) typischerweise für kleine und mittelgroße Unternehmen (KMU) übernehme. Als externer DSB bin ich Ihr unabhängiger Experte für alle Fragen rund um den Umgang mit Kundendaten, Mitarbeiterdaten und sonstigen personenbezogenen Informationen in Ihrem Unternehmen. Dabei werde ich auf Basis eines Dienstleistungsvertrages bestellt. Das Ziel meiner Arbeit ist es, zu verhindern, dass Sie aus Unwissenheit gegen die strengen europäischen Datenschutzregeln (DSGVO) verstoßen, was zu hohen Bußgeldern und Reputationsschäden führen könnte. Hier sind meine fünf wichtigsten Leistungsbereiche für Ihr Büro, Ihre Praxis oder Ihre Werkstatt:

Leistungsbereiche

Der interne Berater und Schulungsleiter

Als DSB fungiere ich als Ihre zentrale Wissensquelle und Ihr interner Coach in Datenschutzfragen:

  • Ich unterrichte und berate die Unternehmensleitung und Ihre Mitarbeiter über deren Pflichten nach der DSGVO und dem Bundesdatenschutzgesetz (BDSG). Dabei erkläre ich, wie Daten im Alltag rechtmäßig verarbeitet werden dürfen.
  • Ich führe Schulungen und Sensibilisierungsmaßnahmen für Ihre Beschäftigten durch, damit diese wissen, wie sie Daten sicher und regelkonform behandeln (z. B. im Umgang mit E-Mails, Passwörtern oder Kundendaten).


Ihr Nutzen: Sie erhalten Rechtssicherheit. Ihre Mitarbeiter werden geschult, wodurch das Risiko menschlicher Fehler und damit das Risiko von Datenschutzverstößen und Bußgeldern sinkt.

Compliance-Überwachung (Interne Kontrolle)

Ich bin der „Wächter“ im Unternehmen, der die Einhaltung der Datenschutzregeln überwacht:

  • Ich überwache die Einhaltung der DSGVO, des BDSG und Ihrer internen Datenschutzrichtlinien.
  • Ich überprüfe, ob die festgelegten technischen und organisatorischen Maßnahmen (TOMs), die Sie zum Schutz der Daten getroffen haben (z. B. Zugriffskontrollen, Verschlüsselung, Datensicherungen), angemessen und wirksam sind.
  • Ich helfe Ihnen, alle Verarbeitungstätigkeiten zu dokumentieren (das sogenannte Verzeichnis von Verarbeitungstätigkeiten, VVT).


Ihr Nutzen: Ich helfe, organisatorische Mängel frühzeitig zu erkennen und abzustellen. Dies ist entscheidend, denn bei einer behördlichen Prüfung muss Ihr Unternehmen die Einhaltung der DSGVO beweisen können (Rechenschaftspflicht)

Management von Betroffenenrechten und Anfragen

Ich der erste Ansprechpartner, wenn Bürger oder Mitarbeiter ihre Rechte aus der DSGVO geltend machen:

  • Ich diene als Anlaufstelle für Ihre Mitarbeiter, Kunden oder andere betroffene Personen bei allen Fragen zur Verarbeitung ihrer Daten und zur Wahrnehmung ihrer Rechte.
  • Ich bin der neutrale Vermittler, der Anfragen bearbeitet, beispielsweise wenn jemand Auskunft über seine gespeicherten Daten verlangt (Auskunftsrecht) oder die Löschung seiner Daten wünscht (Recht auf Vergessenwerden).
  • Ich bin gesetzlich zur Verschwiegenheit verpflichtet (außer gegenüber der betroffenen Person selbst).


Ihr Nutzen: Die Bearbeitung komplexer Anfragen entlastet Ihre Verwaltung und stellt sicher, dass alle Rechte schnell und korrekt erfüllt werden, was Beschwerden bei der Aufsichtsbehörde vorbeugt.

Risikomanagement bei neuen Projekten

Bei der Einführung neuer Technologien oder Geschäftsprozesse bewertet ich die Risiken:

  • Ich berate Sie bei der Umsetzung der Grundsätze des „Datenschutzes durch Technik“ (Privacy by Design) und „datenschutzfreundlicher Voreinstellungen“ (Privacy by Default). Das bedeutet: Datenschutz muss von Anfang an in alle IT-Systeme und Produkte eingebaut werden.
  • Wenn Sie Verarbeitungen mit hohem Risiko planen (z. B. umfangreiche Überwachung oder Verarbeitung sensibler Daten), berate ich Sie bei der Durchführung der Datenschutz-Folgenabschätzung (DSFA). Dies ist eine Risikoanalyse, die sicherstellt, dass Sie alle Gefahren für die Betroffenen beherrschen.
  • Ich unterstütze Sie bei der unverzüglichen Meldung von Datenpannen an die Aufsichtsbehörde (innerhalb von 72 Stunden), sollte es doch einmal zu einem Hackerangriff oder Datenverlust kommen.


Ihr Nutzen: Sie können neue Technologien sicher einführen, da die datenschutzrechtlichen Hürden bereits in der Planungsphase geklärt werden, was teure Nachbesserungen vermeidet.

Kooperation mit Behörden

Ich bin Ihr offizieller Kanal zur externen Kontrollinstanz:

  • Ich arbeite mit der zuständigen Datenschutzaufsichtsbehörde zusammen.
  • Ich diene als Anlaufstelle für die Aufsichtsbehörde bei allen Fragen, die Ihre Datenverarbeitung betreffen. Dies ist besonders wichtig bei Kontrollen oder wenn eine sogenannte vorherige Konsultation bei besonders risikoreichen Verarbeitungen erforderlich ist.


Ihr Nutzen: Ich vertrete Ihre Interessen gegenüber der Aufsichtsbehörde, gewährleiste eine professionelle Kommunikation und helfe, offene Fragen oder Konflikte schnell zu klären.

Fazit

Zusammenfassend bin ich als der externe Datenschutzbeauftragte nicht nur eine gesetzlich vorgeschriebene Pflicht, sondern ein operativer Partner im Risikomanagement, der dafür sorgt, dass Ihr Unternehmen die komplexen Datenschutzanforderungen erfüllt, wodurch Sie sich auf Ihr Kerngeschäft konzentrieren und gleichzeitig das Vertrauen Ihrer Kunden und Mitarbeiter in Ihren sorgfältigen Umgang mit Daten stärken können.

Interesse geweckt?

Kontaktieren Sie mich für eine persönliche Beratung